
Schulordnung für Schülerinnen
des katholischen Mädcheninternats Aschaffenburg
1. Allgemeine Regeln
- Der Unterricht beginnt pünktlich um 08:00 Uhr. Die Schülerinnen haben sich spätestens um 07:45 Uhr im Klassenzimmer aufzuhalten.
- Den Aufforderungen der Lehrkräfte ist strikt Folge zu leisten.
- Rennen ist im gesamten Schulhaus verboten.
- Der Lautstärkepegel im Schulhaus ist auf ein Minimum zu reduzieren.
- Die Frühstückspause ist von 09:30 – 10:00 Uhr. Die Mittagspause ist von 11:30 – 12:15 Uhr.
- Die Schülerinnen haben sich spätestens um 20:00 Uhr in ihrem Zimmer aufzuhalten. Die Bettruhe ist auf 21:00 Uhr festgelegt.
- Der Konsum von Alkohol, Zigaretten, Energy-Drinks und Drogen ist strengstens verboten.
- Die Benutzung von Smartphones oder anderen elektronischen Geräten ist während des gesamten Schultages untersagt.
- Den Lehrkräften und Mitschülerinnen ist stets mit Respekt zu begegnen. Dazu zählt auch das Siezen der Lehrkräfte und des übrigen Schulpersonals!
- Schlägereien werden unter keinen Umständen geduldet!
- Bei Krankheit ist der Schularzt aufzusuchen. Dieser führt entsprechende Untersuchungen durch und stellt ein internes Attest aus.
2. Verhalten im Unterricht
- Die Unterrichtsmaterialien müssen zu Stundenbeginn auf dem Tisch liegen.
- Das Klassenzimmer darf nur mit Genehmigung der Lehrkräfte verlassen werden.
- Hausaufgaben werden nicht (erst) im Unterricht erledigt. Vergessene Hausaufgaben müssen bereits zu Beginn der Stunde bei der zuständigen Lehrkraft gemeldet.
- Essen und das Kauen von Kaugummi ist während des Unterrichts nicht gestattet.
- Die Schülerinnen melden sich und reden erst dann, wenn sie von einer Lehrkraft augerufen werden.
- Fenster müssen nach Unterrichtsschluss geschlossen und Türen zugesperrt werden.
- Die Lehrkräfte beenden den Unterricht, nicht die Glocke.
3. Verhalten in den Pausen
- Das Schulgelände darf während der Pausen nicht verlassen werden.
- Das Werfen von Steinen oder Schneebällen ist nicht gestattet.
- Treppen und Durchgänge müssen als Fluchtwege frei gehalten werden.
4. Sauberkeit und Ordnung
- Die Zimmer der Schülerinnen müssen stets aufgeräumt und sauber sein. Die Ordnung in den Zimmern kann jederzeit und ohne Vorankündigung von Lehrkräften überprüft werden.
- Die Unterrichtsräume müssen sauber und ordentlich verlassen werden.
- Tische, Stühle oder anderweitiges Eigentum darf nicht beschmiert oder beschädigt werden.
- Abfall gehört in die dafür vorgesehenen Behälter.
5. Kleidungsvorschriften
- Die Schülerinnen haben eine Schuluniform zu tragen.
- Die Schuluniform setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
– Weiße Bluse (kurzärmelig im Frühling und Sommer, langärmlig im Herbst und Winter)
– Karminroter, knielanger Faltenrock
– Karminroter Pullunder mit Schullogo
– Karminroter Pullover mit V-Ausschnitt und Schullogo im Herbst und Winter
– Schwarze Leggings im Herbst und Winter
– Schwarze Socken
– Schwarze Lederschuhe
– Kurze, karminrote Shorts und weißes T-Shirt als Sportoutfit - Das Tragen von Strings, Tangas oder vergleichbarer Unterwäsche ist verboten.
- Klamotten müssen regelmäßig gewaschen werden.
- Schmutzige Kleidung muss umgehend gewechselt werden.
- Auf den Zimmern sind Hausschuhe oder Pantoffeln zu tragen.
6. Männer und Frauen
- Der Besuch von Männern ist strengstens untersagt. Ausnahmen stellen lediglich das Schulpersonal und männliche Familienangehörige dar.
- Für den Besuch von Frauen, die keine Schülerinnen oder Lehrkräfte des Internats darstellen, ist eine schriftliche Genehmigung beim Rektor einzuholen.
- Feste Beziehungen zwischen den Schülerinnen sind nicht gestattet.
- Feste Beziehungen zwischen Schülerinnen und Lehrkräften oder Angestellten des Schulpersonals sind ebenfalls nicht gestattet.
- Sexuelle und erotische Handlungen aller Art sind strengstens verboten.
Bei Verstößen gegen eine der eben genannten Regeln drohen der betroffenen Schülerin entsprechende Konsequenzen!
Mögliche Sanktionen:
- Ohrfeigen
- Ohren langziehen
- Auf die Finger klopfen
- In der Ecke stehen
- Zimmerarrest
- Versohlen auf den Rock, die Unterhose oder das entblößte Gesäß.
Erlaubte Hilfsmittel:
- Hand
- Lineal
- Kochlöffel
- Haarbürste
- Holzpaddel
- Lederpaddel
- Pantoffeln
- Sandalen
- Hausschuhe
- Gürtel
- Zeigestab
- Gerte
- Rohrstock
Die Form und Härte der jeweiligen Strafen dürfen vom Rektor und den Lehrkräften frei festgelegt und vollstreckt werden.
Weitere Hinweise
- Die Bestrafungen dienen der Erziehung der Schülerinnen, nicht deren Misshandlung! Blut, Schläge auf den Rücken und bleibende Verletzungen sind folglich absolut tabu!
- Den Lehrkräften obliegt die Aufsichtspflicht. Sie sind demnach dafür verantwortlich, dass die Vorschriften seitens der Schülerinnen eingehalten werden. Außerdem sollen sie bei den Bestrafungen auf ein rechtes Maß achten.
- Ein Missbrauch der Aufsichtspflicht zieht ebenfalls strenge Konsequenzen nach sich!

Rektor
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Ein Kommentar zu „Schulordnung“