Thomas Meister

Schulordnung

achtung_schulordnung_katholisches_maedcheninternat

Schulordnung für Schülerinnen

des katholischen Mädcheninternats Aschaffenburg


1. Allgemeine Regeln

  • Der Unterricht beginnt pünktlich um 08:00 Uhr. Die Schülerinnen haben sich spätestens um 07:45 Uhr im Klassenzimmer aufzuhalten.
  • Den Aufforderungen der Lehrkräfte ist strikt Folge zu leisten.
  • Rennen ist im gesamten Schulhaus verboten.
  • Der Lautstärkepegel im Schulhaus ist auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Die Frühstückspause ist von 09:30 – 10:00 Uhr. Die Mittagspause ist von 11:30 – 12:15 Uhr.
  • Die Schülerinnen haben sich spätestens um 20:00 Uhr in ihrem Zimmer aufzuhalten. Die Bettruhe ist auf 21:00 Uhr festgelegt.
  • Der Konsum von Alkohol, Zigaretten, Energy-Drinks und Drogen ist strengstens verboten.
  • Die Benutzung von Smartphones oder anderen elektronischen Geräten ist während des gesamten Schultages untersagt.
  • Den Lehrkräften und Mitschülerinnen ist stets mit Respekt zu begegnen. Dazu zählt auch das Siezen der Lehrkräfte und des übrigen Schulpersonals!
  • Schlägereien werden unter keinen Umständen geduldet!
  • Bei Krankheit ist der Schularzt aufzusuchen. Dieser führt entsprechende Untersuchungen durch und stellt ein internes Attest aus.

2. Verhalten im Unterricht

  • Die Unterrichtsmaterialien müssen zu Stundenbeginn auf dem Tisch liegen.
  • Das Klassenzimmer darf nur mit Genehmigung der Lehrkräfte verlassen werden.
  • Hausaufgaben werden nicht (erst) im Unterricht erledigt. Vergessene Hausaufgaben müssen bereits zu Beginn der Stunde bei der zuständigen Lehrkraft gemeldet.
  • Essen und das Kauen von Kaugummi ist während des Unterrichts nicht gestattet.
  • Die Schülerinnen melden sich und reden erst dann, wenn sie von einer Lehrkraft augerufen werden.
  • Fenster müssen nach Unterrichtsschluss geschlossen und Türen zugesperrt werden.
  • Die Lehrkräfte beenden den Unterricht, nicht die Glocke.

3. Verhalten in den Pausen

  • Das Schulgelände darf während der Pausen nicht verlassen werden.
  • Das Werfen von Steinen oder Schneebällen ist nicht gestattet.
  • Treppen und Durchgänge müssen als Fluchtwege frei gehalten werden.

4. Sauberkeit und Ordnung

  • Die Zimmer der Schülerinnen müssen stets aufgeräumt und sauber sein. Die Ordnung in den Zimmern kann jederzeit und ohne Vorankündigung von Lehrkräften überprüft werden.
  • Die Unterrichtsräume müssen sauber und ordentlich verlassen werden.
  • Tische, Stühle oder anderweitiges Eigentum darf nicht beschmiert oder beschädigt werden.
  • Abfall gehört in die dafür vorgesehenen Behälter.

5. Kleidungsvorschriften

  • Die Schülerinnen haben eine Schuluniform zu tragen.
  • Die Schuluniform setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
    – Weiße Bluse (kurzärmelig im Frühling und Sommer, langärmlig im Herbst und Winter)
    – Karminroter, knielanger Faltenrock
    – Karminroter Pullunder mit Schullogo
    – Karminroter Pullover mit V-Ausschnitt und Schullogo im Herbst und Winter
    – Schwarze Leggings im Herbst und Winter
    – Schwarze Socken
    – Schwarze Lederschuhe
    – Kurze, karminrote Shorts und weißes T-Shirt als Sportoutfit
  • Das Tragen von Strings, Tangas oder vergleichbarer Unterwäsche ist verboten.
  • Klamotten müssen regelmäßig gewaschen werden.
  • Schmutzige Kleidung muss umgehend gewechselt werden.
  • Auf den Zimmern sind Hausschuhe oder Pantoffeln zu tragen.

6. Männer und Frauen

  • Der Besuch von Männern ist strengstens untersagt. Ausnahmen stellen lediglich das Schulpersonal und männliche Familienangehörige dar.
  • Für den Besuch von Frauen, die keine Schülerinnen oder Lehrkräfte des Internats darstellen, ist eine schriftliche Genehmigung beim Rektor einzuholen.
  • Feste Beziehungen zwischen den Schülerinnen sind nicht gestattet.
  • Feste Beziehungen zwischen Schülerinnen und Lehrkräften oder Angestellten des Schulpersonals sind ebenfalls nicht gestattet.
  • Sexuelle und erotische Handlungen aller Art sind strengstens verboten.

Bei Verstößen gegen eine der eben genannten Regeln drohen der betroffenen Schülerin entsprechende Konsequenzen!

Mögliche Sanktionen:

  • Ohrfeigen
  • Ohren langziehen
  • Auf die Finger klopfen
  • In der Ecke stehen
  • Zimmerarrest
  • Versohlen auf den Rock, die Unterhose oder das entblößte Gesäß.

Erlaubte Hilfsmittel:

  • Hand
  • Lineal
  • Kochlöffel
  • Haarbürste
  • Holzpaddel
  • Lederpaddel
  • Pantoffeln
  • Sandalen
  • Hausschuhe
  • Gürtel
  • Zeigestab
  • Gerte
  • Rohrstock

Die Form und Härte der jeweiligen Strafen dürfen vom Rektor und den Lehrkräften frei festgelegt und vollstreckt werden.

Weitere Hinweise

  • Die Bestrafungen dienen der Erziehung der Schülerinnen, nicht deren Misshandlung! Blut, Schläge auf den Rücken und bleibende Verletzungen sind folglich absolut tabu!
  • Den Lehrkräften obliegt die Aufsichtspflicht. Sie sind demnach dafür verantwortlich, dass die Vorschriften seitens der Schülerinnen eingehalten werden. Außerdem sollen sie bei den Bestrafungen auf ein rechtes Maß achten.
  • Ein Missbrauch der Aufsichtspflicht zieht ebenfalls strenge Konsequenzen nach sich!

unterschrift_thomas_meister_rektor

Rektor


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Ein Kommentar zu „Schulordnung

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